Rechter „Populismus“?

Rechtspopulismus, Neofaschismus und Terrorismus vor und nach den Morden von Utoya

Nach den Morden auf der Insel Utoya und dem Bombenanschlag von Oslo am 22. Juli dieses Jahres bestimmte zunächst ein ausgesprochener Begriffswirrwarr die Kommentare der Medien, die das Profil des Attentäters, Anders Behring Breivik, zu beleuchten suchten. Erscheint die unmittelbare Reaktion von US-Präsident Obama, der dem „Krieg gegen den Terror“ (durchaus im Sinne seines Amts­vorgängers) das Wort redete, im Nach­hinein zwar einigermaßen zynisch, aber unter den Umständen der, im Verhältnis zur „politischen Zeit“ eigentümlich kurzen, „Medien-Zeit“1 zumindest auf den ersten Blick nachvollziehbar, so verdienen die in den Tagen nach dem Bluttat verwandten Vokabeln eine nähere Betrach­tung. Von der Charakterisierung Breiviks als „Einzel­täter“ war ebenso zu lesen und zu hören wie von seiner Be­schrei­bung als „christlicher Fundamen­talist, „Islam­hasser, „Rechts­radi­ka­ler, „Rechts­ex­tremist, „Rechtspopulist“ oder „Neo­nazi. Besonders die „Einzeltäter-These sowie die beiden letztgenannten Be­schreibungsmöglich­keiten scheinen auf bestimmte Art und Weise konfligierend und benötigen daher einer Er­ör­terung, die auf faschismustheoretische Grund­fragen hinweist.

Während im historischen Verlauf äußerst unterschiedliche und teilweise gegensätzliche Bewegungen als „populistisch“ bezeichnet worden sind2 (so die agrarische Interessen ver­tretende US-amerikanische „People’s Party“ des späten 19. und frühen 20. Jahr­hunderts, der „führerzentrierte (...) Massen­kliente­lis­mus“ der Wallace-Bewegung3 und anderer politischer Akteure Nordameri­kas wie auch im europäischen Kontext der französische Poujadismus und der „entrepreneurial populism“4, also der „unternehmerische Populis­mus“ Silvio Berlusconis), verweist eine gängige politikwissenschaftliche Definition des Begriffs „Populismus“ grundsätzlich auf zwei dominante Konnotationen. Während negativ bewertet Populismus als „Politik, die sich in der Gier nach Zu­stimmung von seiten des Volkes demagogischer Parolen bedient, dem Volke nach dem Munde redet, an In­stinkte appelliert und einfache Lösungen propagiert sowie verantwortungsethische Ge­sichts­punkte weitestgehende außer acht lässt“, bezeichnet wird, spricht ein positiver Populis­musbegriff von einer „Politik, die die Pro­ble­me der ‚kleinen Leute‘ ernst nimmt, sie artikuliert und sich in direkter Kommuni­kation mit dem Volk vollzieht.“5 Verbindet man diese Begriffserklärung mit der Defini­tion dessen was „rechts“ ist von Reinhard Opitz, welche dieser aus der „Bindung der Begriffe ‚rechts’ und ‚links‘ an die objektiven gesellschaftlichen Mehrheitsinteressen und den an ihnen gebildeten Demokratiebegriff“ gewinnt und wonach „rechtsgerichtete Be­wegungen oder Kräfte solche (seien), die hinter den zu ihrer Zeit jeweils schon erreichten relativen historischen Realisationsgrad von Demokratie oder auch nur Artikulations­spielraum der demokratischen (linken) Kräfte zurückdrängen“6, so ergibt sich hieraus ein Verständnis von Rechtspopulismus, welcher als Herstellung der Zustimmung des „Volkes“ beziehungsweise dessen Mobilisierung für das Zurück­drängen hinter den gegenwärtigen Grad reeller Demokratie verstanden werden kann. Anders formuliert könnte man also von der Mobilisierung der Beherrschten gegen ihre eigenen Interessen sprechen. Allerdings wäre mit dieser korrekten, jedoch unzureichenden Arbeitsdefinition noch nicht das Spezifikum des rechtspopulistischen Phäno­mens ergründet, zumal hiermit erst einmal auf das grundsätzliche kapitalistische Integra­tions­problem hingewiesen wäre, an dessen Lösungsversuch im kapitalismuskompatiblen Sinne die gesamte politische Rechte (sowohl konservativ, faschistisch als auch populistisch, allerdings mit unterschiedlichen Angeboten) ihren Anteil hat. Opitz führte zu diesem Problem aus:

 

„In Klassengesellschaften (…) ist der Zusam­menhalt der Gesellschaft nur herstellbar entweder durch offene(n), direkten physischen Zwang ausübende herrschaftliche Gewalt oder durch auf falschem Bewusstsein beruhende subjektive Zustimmung der Beherrsch­ten. (…) (Die Klassengesellschaft) ist innenpolitisch optimal gesichert, wenn ihr die Gesamtheit der Beherrschten subjektive An­hänglichkeit bezeigt. Integration hat die Herstellung dieser Abhängigkeit zum Inhalt und umfasst daher alles, was diese direkt oder indirekt herbeiführt.“7

 

So erscheint der rechte „Populismus“, der von rechten Politikformationen inzwischen auch als affirmative „Selbstcharakterisierung“8 genutzt wird, zunächst als ein relativ neuartiges Lösungsangebot in der Frage des Inte­gra­tions­problems, welches seit dem ersten Auftreten der skandinavischen „Fortschritts­parteien“ in den 1970er die Entwicklung eines neuen Kontinuums von Parteien bezeichnet. Deren Ausprägungen hat Alexander Häusler von der Arbeitsstelle „Neonazismus“ an der Fach­hoch­schule Düsseldorf als eine „Achse des Rechts­populismus“ gefasst, die von „nationalkonservative(n) Rechts­populis(ten)“ wie der schweizerischen SVP über „modernisierte Rechts­außenparteien“ wie den Schweden­demokraten bis zur „traditionelle(n) extreme(n) Rechte(n) mit (r)echtspopulistisch moderniertem Stil“ wie der FPÖ oder dem Vlaams Belang reicht.9 Während die Entwicklung des sich ebenfalls zunächst des „Fortschrittspartei“-Labels be­dienenden dänischen Rechtspopulismus an anderer Stelle in diesem Heft genauer beleuchtet werden soll, sei hier auf die (von Häusler als „modernisierte Rechtsaußenpartei“ kategorisierte) norwegische Partei ähnlichen Zu­schnitts und gleichen Namens verwiesen, die zwischen 2001 und 2005 eine bürgerliche Minder­heitsregierung duldete, seit ihrem Wahlerfolg von 2009 mit 22,9 Prozent der Stimmen „eine übermächtige Opposition“10 bildet und deren Mitglied der Attentäter von Utoya zeitweise gewesen war. Eingedenk der Differenzierung, die Häusler zwischen „klassische(m) Neofaschismus“ und „modernisierte(r) (…) Rechtspolitik“ vorschlägt und die sich auf die Haltung zum historischen Faschis­mus („(p)ositiver Bezug“ vs. „(p)roklamierte Abkehr“) und zum bestehenden politischen System („(p)roklamierter Systemsturz“ vs. „Besetzen eines neuen politischen Ortes“), auf die kulturellen und identitären Bezugspunkte („(v)ölkischer Rassismus“ vs. „Kulturalisierung und religiöse Verklausulierung des Rassis­mus“), auf die (taktische) Haltung zu demokratischen Methoden (relativ „(o)ffene Ableh­nung der Demokratie“ vs. „(t)aktische Befür­wortung ‚direkten Demokratie‘“) sowie auf die gepflegten Feindbilder („‚Juden‘, ‚Ausländer‘, EU“ vs. „Muslime, Multikulturalismus, EU-Bürokratie) erstreckt,11 erscheint so die Charak­­terisierung eines ehemaligen Mitglieds der rechtspopulistischen „Fortschrittspartei“ als „Neonazi“ in der Tat auf den ersten Blick fraglich. Allerdings dürfen über das Feststellen einer schlichten Parteizugehörigkeit nicht die Gewalttaten Breiviks vergessen gemacht werden. Berücksichtigen wir daher die Funktions­bestimmung des Neofaschismus nach Reinhard Opitz12, so lässt sich Breiviks Bluttat an Ange­hörigen einer Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei im Sinne der „terroristische(n) Einschüchterungs-(…)Funktion gegenüber demokratischen Bewegungen“, „Destabilisierungsfunktion“ und „Straßen­kampf- und Bürgerkriegsfunktion“ deuten – auch wenn der Bürgerkrieg in Norwegen nicht real, sondern derzeit allenfalls in Breiviks Phantasie existiert, wovon sein in den Medien als „Manifest“ bezeichnetes Pamphlet zeugt.13  Natürlich kann Breivik alleine auch nicht die anderen von Opitz ausgemachten Funktionen des Neofaschismus („Auffangfunktion bzw. die Funktion der Ableitung und Umfunktio­nierung von Protestpotentialen“, „Barometer­funktion“, „Alibifunktion für reaktionäre Regierungspolitik“, „aktive Antreiberfunktion in der Rechtsentwicklung“, „langfristige ideologische Umorientierungsfunktion“) wahrnehmen, allerdings qualifizieren ihn seine Morde eindeutig als einen Rechtsterroristen, wie er als Akteur einer „Strategie der Spannung“ typisch wäre, wie sie beispielsweise aus dem „schwarzen Terror“ der Neofaschisten gegen die Ar­beiter­bewegung in Italien bekannt ist.14

Aus dem sich an Breiviks Tat exemplarisch manifestierenden Verhältnis zwischen Neo­faschismus und Rechtspopulismus als zwei Ausformungen gesellschaftlicher Rechts­ten­denzen ergibt sich auch die Antwort auf die Frage nach seiner Einzeltäterschaft. Zwar hatten die norwegischen Rechtspopulisten und ihre europäischen Gesinnungsgenossen nicht selbst den Finger am Abzug, dennoch ist die verbale Distanzierung und Umdeutung der Ereignisse von Seiten der europäischen Rechts­außen15 entschieden als Demagogie zurückzuweisen. Denn „(a)uffällig ist (…), dass sich in den Schriften eines mutmaßlich Geisteskranken (das heißt Anders Behring Breiviks – Anm. v. Ph.B.) nahezu wortwörtlich die Argumentation rechtspopulistischer Partei­en wiederfinden lässt.“16 Breiviks Hass auf „Marxismus“ und „Islam“ speist sich auch aus der Agitation derjenigen, die sich eine „Rettung des Abendlandes“ auf ihre Fahnen geschrieben haben – Breivik hat deren Programm folglich in einer für ihn selbst augenscheinlich konsequenten, für mehr als 70 unschuldige Menschen tödlichen Art und Weise zu Ende gedacht.

Keineswegs ist damit gleich jeder Wähler einer rechtspopulistischen Vereinigung, so reaktionär diese auch sein mag, ein potentieller Rechtsterrorist. Begreift man rechtspopulistische Orientierungen auf der elektoralen „Nachfrageseite“ beziehungsweise auf der Einstellungsebene auch als den „durchaus rationale(n) Versuch lohnabhängiger Men­schen, ihre personale Handlungsfähigkeit unter ihnen generell bedrohlich erscheinenden Gesellschaftsbedingungen zu sichern“17, ist man bei der sozialstrukturellen Komponente des Problemfeldes angelangt. Lautet eine an anderer Stelle aufgestellte, allerdings empirisch noch genauer zu überprüfende, These für die Bundesrepublik, dass, „(w)ährend die NPD (…) der Arbeiterin und dem Arbeiter gegenüber mit dem ‚nationalen Sozialismus‘ (…) aufzuwarten versucht, der Adressat von ‚pro Köln‘ /‚pro NRW‘ (als rechtspopulistischer Formation – Anm. v. Ph.B.) der ‚kleine Mann‘ (ist)“18, so sind in anderen europäischen Ländern, wie in Dänemark, den rechtspopulistischen Parteien schon vor längerer Zeit Einbrüche in die Arbeiterwählerschaft gelungen.

 

Vorzüge und Nachteile des Begriffs „Populismus“

In einem Strukturschema zur politischen Rechten der „alten“ Bundesrepublik stellte Reinhard Opitz deren Kräftefeld anhand von drei Kategorien, namentlich dem „Neonazis­mus“, der sich „zwischen Partei und Samm­lungs­bewegung“ aufstellenden „Strauß-Rechte(n)“ und der „Teile der CDU“ umfassenden „(s)ozialliberale(n) Rechte(n)“, dar.19  Der Rechtspopulismus könnte sich anschicken die Leerstelle, welche Strauß, dem man „nachgesagt hat, dass er den Typus des Populisten in der deutschen Politik wie kein anderer verkörperte“20, hinterlassen hat, zu füllen. Zwar hat bislang (von regionalen und lokalen Aus­nahmen abgesehen) noch keine deutsche rechtspopulistische Formation das vorhandene Potential erfolgreich abgerufen, die Existenz der dafür notwendigen Einstellungen ist allerdings seit längerer Zeit evident, wofür die inzwischen über eine Million verkaufte Exem­plare zählende Auflage der in der Spiegel-Bestsellerliste als „Sachbuch“ durchgehenden Publikation Thilo Sarrazins nur ein Hinweis ist. So könnte die Funktion des Rechtspopulismus tatsächlich darin bestehen (und in anderen europäischen Ländern besteht sie zum Teil bereits darin) auf der Grundlage eines „demagogische(n) Neokonservatismus“ eine „parlamentsfähige Massenbasis für administrativ-autoritäre Politik“21 zu sammeln. Der Begriff der „populistischen“ Rechten, der sich inzwischen in großen Teilen der Gesellschafts­wissenschaften zur Bezeichnung bestimmter politischer Strömungen etabliert hat, könnte daher eine sinnvolle Anwendung in der oben skizzierten analytischen Abgrenzung zum Neofaschismus finden, ohne dabei die hier ebenfalls angeschnittenen Wechselwirkungen zu unterschlagen.

Opitz verwies 1982 in dieser Zeitschrift22 auf den, bei der Beobachtung eines mit „Populis­mus“ beschreibbaren Phänomens, möglichen Trugschluss, dass sich die so be­zeich­neten Formationen auf die Artikulation von be­stimm­ten genuinen klassenindifferenten „Volks­interessen“ beziehen würden. Hiermit bezog er sich implizit auf den von ihm an anderer Stelle kritisierten Ansatz Ernesto Laclaus.23 Den rechten „Populismus“, der eben eine mögliche Methode im Instrumentarium zur Mobilisierung der Beherrschten gegen ihre eigenen Interessen darstellt, als Artikulation genuiner „Volksinteressen“ zu verstehen, hieße das Politikangebot des Rechtspopulismus miss­verstehen. Diesen kritischen Einwand berücksichtigend, ist es möglich den Begriff, „Rechts­populismus“ zu gebrauchen, um eine Strömung zu kennzeichnen, die sich anschicken könnte, die Ideologie der „Strauß-Rechten“ zu beerben und die sich von der neofaschistischen Variante in den genannten Gesichtspunkten unterscheidet, gleichsam jedoch in spezifischer Wechsel­wirkung zu dieser Variante steht. Der rechte „Populismus“ knüpft ebenso wie der Neo­­faschismus im Rahmen seiner Agitation an objektiv vorhandene Widersprüche in der kapitalistischen Gesellschaft an, welche die Men­schen notwendigerweise subjektiv verarbeiten müssen. Hierbei versperrt die Rechte konsequent den Weg zu vorwärtstreibenden Lö­sungs­ansätzen, agiert also im Sinne „der Falsifikation des nichtmonopolistischen politischen Bewusstseins“24. Wie sehr die Abwehr rechter „Lösungsvorschläge“ (ob „populistisch“ oder faschistisch) von der Formu­lierung linker, das heißt antimonopolistischer Alter­nativen abhängt25, hat sich auch bei der jüngsten Landtagswahl in Mecklenburg-Vor­pom­mern gezeigt. Nachdem die strikt „reformerisch“ auftretende „Linke“ bereits 2006 4 000 Wählerinnen und Wähler an die NPD verlor , so sind auch in diesem Jahr, trotz niedriger Wahlbeteiligung und trotz der sinkenden Zustimmung für die Neofaschisten, denen dennoch der zweite Wiedereinzug in ein Landesparlament gelungen ist, 1000 Wähler­innen und Wähler von der „Linken“ zur NPD abgewandert.27 Zwar ist die „Linke“ nicht Schuld am relativen Erfolg des Neofaschismus in Mecklenburg-Vorpommern, dennoch be­nötigt eine antifaschistische Strategie mehr als die bekannten (positiv zu bewertenden) zivilgesellschaftliche Mobilisierungen. Vielmehr muss inhaltlich glaubhaft bei den sozialen Lebensinteressen derer, die andernfalls doch wieder von einer kapitalismuskompatiblen „Opposition“ aufgesammelt würden, angesetzt werden. Dies würde zwar die neofaschistischen Parolen, die die „Linken“ mit den bürgerlichen Kräften diskursiv zu „Blockparteien“ zu­sam­men­fassen, ebenso wenig stoppen wie die von rechtspopulistischer Seite gepflegte Sprach­praxis von den „etablierten“ oder „Alt­parteien“, zu denen auch die „Linke“ gezählt wird, allerdings könnte eine solche Politik dem Erfolg dieser Demagogie zumindest teilweise den Boden entziehen.

 

1          Vgl. Meyer, Thomas: Mediokratie – Auf dem Weg in eine andere Demokratie?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 15-16 / 2002, S. 7-14, hier S. 8-11.

2          Vgl. Priester, Karin: Populismus. Historische und aktuelle Erscheinungsformen, Frankfurt/Main / New York: Campus Verlag 2007.

3          Ebenda, S. 115.

4          Fieschi, Catherine / Heywood, Paul: Trust, cynicism and populist anti-politics, in: Journal of Political Ideologies Jg. 9, Nr. 3 / 2004, S. 289-309, hier S. 292.

5          Nohlen, Dieter: Populismus, in: Nohlen, Dieter / Schultze, Rainer-Olaf (Hrsg.): Lexikon der Politikwissenschaft. Theorien, Methoden, Begriffe. Band 2. 3. Auflage, München: Verlag C.H. Beck 2005, S. 779f., hier S. 779.     

6          Opitz, Reinhard: Was ist rechts? Was sind Rechtstendenzen?, in: Marxistische Blätter Jg. 18, Nr. 3 / 1980, S. 27-31, hier S. 28.

7          Opitz, Reinhard: Thesen zum geplanten Buch „Formierung und Faschismus“ [1970], in: derselbe: Liberalismus – Faschismus – Integration. Edition in drei Bänden. Band I, Marburg: BdWi-Verlag 1999, S. 345-347, hier S. 345.

8          Häusler, Alexander: Rechtspopulismus als Stilmittel zur Modernisierung der extremen Rechten, in: derselbe (Hrsg.): Rechtspopulismus als „Bürgerbewegung“. Kampagnen gegen Islam und Moscheebau und kommunale Gegenstrategien, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2008, S. 37-51, hier S. 40.

9          Häusler, Alexander: Der Rechtspopulismus und die modernisierte extreme Rechte. Merkmale und politische Verortungen, in: Rundbrief Nr. 2 / 2011, S. 4-9, hier S. 6.

10       Schillings, Nina: Das schöne Märchen von Toleranz. Neuer Rechtspopulismus ins Skandinavien, in: Antifaschistische Nachrichten Jg. 27, Nr. 14 / 2011, S. 10f, hier S. 10.

11       Häusler: Der Rechtspopulismus und die modernisierte extreme Rechte, a.a.O., S. 5.

12       Opitz, Reinhard: Faschismus und Neofaschismus, Bonn: Pahl-Rugenstein Verlag Nachfolger 1996, S. 186-188.

13       Vgl. für eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Breiviks „Europäischer Unabhängigkeitserklärung“: Häusler, Alexander / Virchow, Fabian: Breiviks profane Apokalypsen, in: Zeit online vom 26. Juli 2011, online unter: http://www.arbeitsstelle-neonazismus.de/news/

136_norwegen-manifest-breivik.pdf [Stand: 8. 9, 2011].

14       Vgl. Feldbauer, Gerhard: Von Mussolini bis Fini. Die extreme Rechte in Italien, Berlin: Elefanten Press 1996, S. 46-89.

15       Vgl. Schmid, Bernhard: Reaktionen von Rechts auf die Anschläge in Oslo, in: Antifaschistische Nachrichten Jg. 27, Nr. 15 / 2011, S. 1, 7, 9f.

16       Schillings, Nina: Wie der Phönix aus der Asche? Norwegen auf der Suche nach sich selbst, in: Antifaschistische Nachrichten Jg. 27, Nr. 16 / 2011, S. 1 & 3, hier S. 3.

17       Lühr, Thomas: Prekarisierung und „Rechtspopulismus“. Lohnarbeit und Klassensubjektivität in der Krise, Köln: PapyRossa-Verlag 2011, S. 125.

18       Becher, Phillip / Bläser, Aaron: Reaktionäre vom Rhein, in: Marxistische Blätter Jg. 48, Nr. 2 / 2010, S. 80-85, hier S. 84.

19       Opitz, Reinhard: Die deutsche Rechte von Weimar bis heute [1979/80], in: derselbe: Liberalismus – Faschismus – Integration. Edition in drei Bänden. Band II, Marburg: BdWi-Verlag 1999, S. 360-380, hier S. 376.

20       Decker, Frank: Parteien unter Druck. Der neue Rechtspopulismus in den westlichen Demokratien, Opladen: Leske + Budrich 2000, S. 23.

21       Opitz: Die deutsche Rechte von Weimar bis heute, a.a.O., S. 376.

22       Opitz, Reinhard: Die Faschismusdefinition Dimitroffs – ihre Bedeutung für heute, in: Marxistische Blätter Jg. 20, Nr. 4 / 1982, S. 88-91.

23       Vgl. Opitz, Reinhard: Über vermeidbare Irrtümer. Zum Themenschwerpunkt „Faschismus und Ideologie“ in Argument 117, in: Das Argument Jg. 22, Nr. 121 / 1980, S. 357-375, hier S. 369-372.

24       Opitz, Reinhard: Über die Entstehung und Verhinderung von Faschismus, in: Das Argument Jg. 16, Nr. 87 / 1974, S. 543-603, hier S. 589.

25       Kühnl, Reinhard: Gesellschaftliche Grundlagen und geschichtliche Erfahrungen, in: derselbe / Wiegel, Gerd / Klittich, Stefan / Renner, Jens: Die extreme Rechte in Europa. Zur neueren Entwicklung in Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien, Heilbronn: Distel Verlag 1998, S. 11-44, hier S. 31.

26       Vgl. Heinrich, Gudrun / Lehmann, Arne: Zwischen Provokation und Systemfeindschaft – Die NPD, in: Schoon, Steffen / Werz, Nikolaus (Hrsg.): Die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2006 – Die Parteien im Wahlkampf und ihre Wähler, Rostock: Universität Rostock – Institut für Politik und- Verwaltungswissenschaften 2006, S. 67-77, hier S. 76.

27       http://wahlarchiv.tagesschau.de/wahlen/2011-09-04-LT-DE-MV/analyse-wanderung.shtml [Stand: 8. September 2011].