Recht Kurz: Rechtlos abzuschieben

in (29.07.2007)

Dass Abschiebehäftlinge in Deutschland mit einer menschenwürdigen Behandlung nicht unbedingt rechnen können, ist die erschreckende Quintessenz des Besuchs des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT).

Im Winter besuchte eine fünfköpfige Delegation des Komitees zum vierten Mal deutsche Haftanstalten. Inspiziert wurden 17 Einrichtungen in insgesamt acht Bundesländern. Obwohl der Bericht des CPT erst im Sommer veröffentlicht wird, weist alles auf ein negatives Gesamturteil hin.

Mittelpunkt der massiven Kritik ist die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in Untersuchungshaftanstalten (UHA). So seien "die Bedingungen, unter denen ausländische Staatsangehörige in der UHA Hamburg untergebracht sind, völlig inakzeptabel". Die Komiteemitglieder stellten fest, dass sich die Abschiebehäftlinge in "heruntergekommenen und schmutzigen Zellen" aufhalten müssen. Ferner seien sie "23 Stunden pro Tag in ihren Zellen eingeschlossen, wo sie fast nichts haben, mit dem sie sich beschäftigen könnten".
Vom CPT hervorgehoben wird die "systematische Zensur der Korrespondenz". Schon die evangelische Kirche wies daraufhin, dass sich Immigrationshäftlinge in einem "absolut geschlossenen System" befänden und soziale Rechte wie Telefonieren oder Außenkontakte kaum wahrnehmen könnten.

Damit stellt die UHA Hamburg unter den begutachteten Haftanstalten die Spitze eines Eisberges dar. Dass aber eine grundlegende Änderung des Umgangs mit Abschiebehäftlingen angebracht ist, hat das CPT nicht zum ersten Mal vorgebracht.

So forderte das Komitee bereits im Jahre 2000 bei seinem dritten Deutschlandbesuch, die Einrichtung von Zentren für Abschiebehäftlinge voranzutreiben. Denn "normale Gefängnisse seien für die längerfristige Unterbringung von ausländischen Abschiebehäftlingen nicht geeignet", weil die "materielle und personelle Ausstattung zur Schaffung von Haftbedingungen, wie sie dem rechtlichen Status von Abschiebehäftlingen angemessen wären" nicht vorlägen.

Angesichts dieses Appells verwies ein Hamburger Behördensprecher auf die angespannte Finanzsituation und darauf, dass bei Abschiebehäftlingen ein "Resozialisierungsangebot" entbehrlich sei, da sie ohnehin des Landes verwiesen würden.

Festzuhalten ist aber, dass der rechtliche Status eines Abschiebehäftlings, der sich weder einer Straftat schuldig gemacht hat noch einer solchen verdächtigt wird, ein gänzlich anderer ist, als der eines verurteilten Straftäters. Zudem muss die Abschiebehaft als ultima ratio zwingend rechtsstaatlich und menschenwürdig vollzogen werden. Der status quo, in dem Immigrationshäftlinge rechtlos ihrer Abschiebung ausgesetzt werden, widerspricht schlechtweg rechtstaatlichen Prinzipien.