Halbierung der Arbeitslosigkeit: "Ab heute, 11 Uhr, läuft die Zeit."

Dokumente zum Zeitgeschehen

Der Bericht der Hartz-Kommission vom 16. August 2002 (Zusammenfassung) 1998 trat Gerhard Schröder mit dem Versprechen an, die Arbeitslosenzahl auf 3,5 Millionen zu reduzieren. ...

... "Wir wollen uns jederzeit - nicht erst in vier Jahren - daran messen lassen, in
welchem Maße wir zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beitragen", heißt es in der Regierungserklärung
vom 10. November 1998. Anfang Februar 2002 kritisiert ein Prüfbericht des
Bundesrechnungshofes die Vermittlungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg
(vgl. Henning Schierholz in den April-"Blättern"). Daraufhin setzt Schröder eine 15köpfige
Kommission unter Leitung des VW-Managers Peter Hartz ein, der neben Vertretern aus Politik,
Industrie und Forschung zwei Vertreter der Gewerkschaften angehören. HartzÂ’ Vorschläge,
die von der organisatorischen Umstrukturierung der Arbeitsämter über die Ausweitung
des Niedriglohnsektors bis hin zu vermehrter Leiharbeit und verschärften Zumutbarkeitskriterien
für Arbeitssuchende reichen, sind schon Wochen vor dem offiziellen Vorstellungstermin
auf zum Teil harsche Ablehnung vor allem bei Wirtschaftsverbänden und der Opposition
gestoßen (vgl. den Beitrag von Detlef Hensche im Augustheft der "Blätter"). Die Gewerkschaften
wollen sich an der Umsetzung des Hartz-Plans, die Arbeitslosenzahl von vier Millionen
bis 2005 zu halbieren, beteiligen. Wir dokumentieren die Zusammenfassung des 343 Seiten
starken Berichts "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt". - D. Red.
Neue Arbeitsmarktpolitik
- Die neue Leitidee lautet: "Eigenaktivitäten auslösen - Sicherheit einlösen". Die Arbeitsförderungspolitik
wird im Sinne einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik umgebaut. Im Zentrum steht die eigene Integrationsleistung der Arbeitslosen, die durch das Dienstleistungs- und Förderangebot gestützt und abgesichert wird. Die angebotenen Dienstleistungen - von
der Übernahme einer Zeitarbeit und der Teilnahme an einer Weiterqualifizierung bis hin zur
Annahme einer Beschäftigung - setzen Arbeitslose in die Lage, selbst im Sinne des Integrationszieles tätig zu werden. Im Gegenzug hilft das integrierte System der Beratung, Betreuung und materiellen Absicherung, diese Handlungsoptionen zielgerichtet zu nutzen.
- Aktivierende Maßnahmen der Integrationsförderung werden konsequent am Bedarf der Arbeitsuchenden und der Unternehmen der jeweiligen Region ausgerichtet. Grundlage dafür ist die Konzentration auf Personengruppen, deren Beschäftigungsfähigkeit beeinträchtigt ist, die Stärkung der Eigenverantwortung durch verhaltensstützende und -beeinflussende Maßnahmen, die Individualisierung des Instrumenteneinsatzes und die klare Ausrichtung
der Instrumente auf den ersten Arbeitsmarkt.
- Die gesetzlichen Vorgaben und die Regelsteuerung für aktivierende Maßnahmen der Integrationsförderung
werden stufenweise reduziert und vereinfacht. Mittelfristig wird vollständig auf die Beschreibung einzelner Instrumente verzichtet zugunsten der Orientierung an zentralen Wirkungsfeldern. Die Fachkräfte des JobCenter erhalten Aktionsbudgets für Ermessensleistungen, über deren Mitteleinsatz sie nach Abklärung des konkreten, individuellen Integrationsbedarfs entscheiden.
- Die stärkere Dezentralisierung und die Ausweitung der Budgetkompetenzen der neuen Arbeitsämter ermöglichen die regionale Ausrichtung der Förderung und die Bündelung der
Aktivitäten aller wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Akteure in "natürlichen Wirtschaftsräumen".
Eine verbindliche, geschäftspolitische Zielsteuerung und ein wirksames Strategische Ausrichtung Controlling und Benchmarking gewährleisten, dass die Dienstleistungen gezielt und effizient eingesetzt werden.
- Die Arbeitslosenversicherung wird langfristig zur "Beschäftigungsversicherung" weiterentwickelt, die Einkommensrisiken durch Übergänge zwischen verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen
während des Erwerbsverlaufs absichert. Die Weichen dafür müssen
bereits heute gestellt werden.
- Arbeitsmarktpolitik unterstützt die Erreichung des Vollbeschäftigungsziels im koordinierten
Zusammenspiel mit Geld-, Finanz-, Wirtschafts-, Bildungs- und Sozialpolitik. Arbeitsmarktpolitik
ist dann effektiv und effizient, wenn es ihr gelingt, mit möglichst geringem Mitteleinsatz Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder rasch zu beenden.
- Arbeitsmarkt- undWirtschaftspolitik müssen wirksam verzahnt und auf lokaler bzw. regionaler Ebenen unter Mitwirkung aller arbeitsmarktpolitischen Akteure umgesetzt werden.
- Wegweisend ist der Leitbildwechsel von der aktiven zu aktivierenden Arbeitsmarktpolitik,
der im Einklang mit den Beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU steht.
- Die [BA-neu] verfolgt vorrangig das Ziel der raschen und nachhaltigen (Wieder-)Beschäftigung
am ersten Arbeitsmarkt und stellt Vermittlung und Integration ins Zentrum ihrer
Aktivitäten. Dabei arbeitet sie präventiv und nutzt den Aktionszeitraum voll aus.
- Die Kernaufgaben der [BA-neu], Vermittlung, vermittlungsfördernde Leistungen und Existenzsicherung bei Arbeitslosigkeit bleiben im Sinne des "Förderns und Fordern" weiterhin integriert. Die Art der organisatorischen Integration dieser Aufgaben wird von den Ergebnissen eines konsequenten Prozessmanagement bestimmt und bleibt flexibel gestaltbar.
- Aufgaben, die außerhalb der Kernaufgaben der [BA-neu] liegen, werden künftig entweder
ausgelagert, durch andere Finanzierungsquellen als die Beitragsfinanzierung bestritten
oder im Sinne von Durchführungsaufträgen personell, organisatorisch und finanziell getrennt
ausgewiesen.
- Da die Aufgaben der [BA-neu] verstärkt den Charakter von Zukunftsinvestitionen oder
auch sozialpolitischen Charakter besitzen, muss die Finanzierung auf eine breitere Basis gestellt werden. Beitragsmittel müssen durch einen geregelten Bundeszuschuss und durch angemessene Beteiligung von Ländern und Kommunen ergänzt werden.
- Öffentlich geförderte Beschäftigung wird mittelfristig wegen der fehlenden Aufnahmefähigkeit des ersten Arbeitsmarktes in strukturschwachen Regionen - vor allem in den neuen Bundesländern - unverzichtbar bleiben. Sie muss jedoch mit kommunalen Infrastrukturmaßnahmen verzahnt und über Steuern finanziert werden.
- Die [BA-neu] bedient sich in verstärktem Maße der Dienstleistungen privater Anbieter
(Arbeitsvermittler, Zeitarbeit). Ziel ist ein ideologiefreies Neben- und Miteinander von öffentlichrechtlichen,
gemeinnützigen und privaten Vermittlungseinrichtungen wie in anderen
europäischen Ländern. Doppelter Kundenauftrag: Arbeitsuchende und Arbeitgeber - Verbesserter Service für Kunden - JobCenter
- JobCenter werden künftig die lokalen Zentren für alle Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sein. Das Arbeitsamt wird in seiner Betriebsform zu einem JobCenter umgestaltet. Die
flächendeckende Einführung für bisherige Hauptämter und Geschäftstellen hat höchste
Priorität.
- Neben den originären Dienstleistungen der [BA-neu] integriert das JobCenter arbeitsmarktrelevante
Beratungs- und Betreuungsleistungen (Sozialamt, Jugendamt, Wohnungsamt,
Sucht- und Schuldnerberatung, Schnittstelle PSA usw.).
- Die Prozesse im JobCenter sind auf schnelle Klärung des Beratungs- und Betreuungsbedarfs
und frühzeitige Einleitung erforderlicher Maßnahmen auch über die PersonalServiceAgentur (PSA) ausgelegt. Durch die Einteilung freier Stellen nach dem Job-Familien-Konzept werden die Vermittlungschancen erhöht.
- Anlaufpunkt ist die Clearingstelle. Von hier aus wird die Kundensteuerung organisiert und administrative Arbeiten zur Entlastung der Fachkräfte durchgeführt. Für Informationskunden werden mehr Selbstinformationseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Beratungskunden erhalten passgenaue Angebote durch Vermittler. Betreuungskunden - Personen mit erheblichen Vermittlungshemmnissen - werden von speziell ausgebildeten Fallmanagern betreut.
- Vermittler werden von Verwaltungs- und Nebenaufgaben befreit. Sie konzentrieren
sich auf die Pflege der Betriebskontakte und die Akquisition offener Stellen des zugewiesenen
Branchensegments sowie auf die Beratung der Arbeitsuchenden. Ihr Handlungsspielraum
wird durch eigene Aktionsbudgets und IT-Services erweitert.
- Für die von ihnen betreuten Unternehmen entwickeln die JobCenter und Vermittler ein
angepasstes Serviceprofil. Kleine und mittlere Unternehmen werden branchenspezifisch durch die JobCenter betreut. Große Unternehmen erhalten feste Ansprechpartner. Die Großkundenbetreuung erfolgt durch die KompetenzCenter.
- Die Erreichbarkeit des JobCenter durch Arbeitgeber wie Arbeitsuchende wird durch
ServiceLines sichergestellt. Ein "Kodex guter Kundenpraktiken" garantiert die Service-
Qualität gegenüber beiden Marktseiten.
Familienfreundliche Quick-Vermittlung und Erhöhung der Geschwindigkeit in der
Vermittlung
- Die zeitliche Erweiterung der Aktionsmöglichkeiten des JobCenter erhöht die Vermittlungsgeschwindigkeit.
Arbeitnehmer sind zukünftig verpflichtet, das JobCenter bereits zum
Zeitpunkt der Kündigung über die drohende Arbeitslosigkeit zu informieren.
- Arbeitgeber unterstützen die frühzeitigen Vermittlungsbemühungen durch Freistellungen und Mitwirkung an der Profilerstellung. Arbeitnehmer, die das JobCenter nicht rechtzeitig informieren, müssen für jeden Tag der verspäteten Meldung pauschale Abschläge
beim Arbeitslosengeld in Kauf nehmen.
- Die Beschleunigung der Vermittlung wird durch ein Bündel von Maßnahmen erreicht:
Vereinfachung der Prozesse und Instrumente, mehr Eigenverantwortung der Fachkräfte,
mehr Selbstinformationseinrichtungen, Reduzierung der Betreuungsquote, Nutzung der
PersonalServiceAgenturen, stärkere Einbindung der Arbeitgeber und konsequente Umsetzung
der Neuen Zumutbarkeit.
- Vermittlung wird familienfreundlich. Arbeitslose, die besondere Verantwortung für abhängige
betreuungsbedürftige Personen oder Familienangehörige tragen, erhalten besondere Priorität bei der Vermittlung. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden
die bisherigen Mittel zur Kinderbetreuung gebündelt. Gemeinsam mit Kommunen, intermediären
Organisationen, Unternehmen oder sonstigen privaten Einrichtungen werden zusätzliche Kinderbetreuungskapazitäten aufgebaut.
- Arbeitslosigkeit "bekommt ein Gesicht". Mit der intensiven Betreuung des Arbeitslosen
durch den verantwortlichen Fallmanager rückt der einzelne Mensch und seine persönliche
Lebenslage in den Mittelpunkt.
- Zudem erhalten der Vorstand der [BA-neu] und die Leitung des [AA-neu] wöchentlich
eine Zusammenstellung derjenigen Arbeitslosen, die besondere Verantwortung für abhängige betreuungsbedürftige Personen oder Familienangehörige tragen. Dadurch wird der Handlungsbedarf und die persönliche Verantwortung der Führung der [AA-neu] verdeutlicht.
- Die Prioritätensetzung auf von Arbeitslosigkeit betroffenen Familien spiegelt sich auch
in einem Bonussystem für Vermittler und ihr Team wider. Ziel ist die Beschleunigung der
Vermittlung, aber auch die Erreichung von Zielgruppen wie Jugendliche, Schwerbehinderte
oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen.
Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit
- Die Zumutbarkeit wird nach geografischen, materiellen, funktionalen Kriterien und sozialen
Kriterien neu formuliert und in Verbindung mit Freiwilligkeit und Pflichten konsequent
umgesetzt.
- Die Zumutbarkeit ist auch in Abhängigkeit von der familiären Situation des Arbeitslosen zu bestimmen. Einem jungen, alleinstehenden Arbeitslosen kann, insbesondere was die Mobilität anbetrifft, mehr zugemutet werden, als einem Arbeitslosen mit Verantwortung für abhängige betreuungsbedürftige Personen und Familienangehörige. Durch das "Job-Familien-Konzept" wird transparent, dass auch unterqualifikatorische Tätigkeiten zumutbar sind.
- Lehnt die arbeitslose Person eine Beschäftigung ab, so muss sie beweisen, dass die abgelehnte Beschäftigung unzumutbar war. Dies gilt für alle Einwendungen, die den persönlichen Bereich des Arbeitslosen betreffen.
- Sperrzeiten können zukünftig "dosierter" eingesetzt werden. Hierfür werden nach verschiedenen
Sperrzeittatbeständen differenzierte Regelungen geschaffen. Zum Beispiel wird die Weigerung der Teilnahme an einer Integrationsmaßnahme mit einer kürzeren Sperrzeit
belegt, als die Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots.
- Durch die Eingliederungsvereinbarung wird das Leitprinzip "Eigenaktivitäten auslösen
- Sicherheit einlösen" verwirklicht. Die vereinbarten Aktivitäten werden regelmäßig überprüft.
Durch die differenzierte und flexibel handhabbare Sperrzeitenregelung kann die Ernsthaftigkeit der eigenständigen Integrationsbemühungen verstärkt werden.
- Um individuelle Lebenssituationen besser berücksichtigen zu können, wird Arbeitslosen die Möglichkeit eröffnet, sich aus persönlichen Gründen aus dem JobCenter abzumelden. Sie verzichten damit auf Vermittlungsbemühungen des JobCenter und zugleich auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Der erworbene Leistungsanspruch bleibt erhalten und kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder abgerufen werden. Der Anspruch verfällt erst nach fünf Jahren.
Jugendliche Arbeitslose - AusbildungsZeit-Wertpapier
- JobCenter übernehmen die Verpflichtung dafür zu sorgen, dass kein Jugendlicher ohne eine aktive beiderseitige Suche nach einer Praktikums- oder Ausbildungsstelle zu Hause sitzt und Transferleistungen erhält.
- Zukünftig sollen Begabungspotenziale der Jugendlichen im allgemeinbildenden Schulsystem früher identifiziert und gezielt gefördert werden. Weniger theoriebegabten Schülerinnen und Schülern werden durchgängig Möglichkeiten angeboten, in stärker praxisorientierten Unterrichtsformen ihre Begabungspotenziale zu entwickeln.
- Um mehr Betriebe in die berufliche Ausbildung einzubeziehen und um den unterschiedlichen
Begabungen der Jugendlichen besser gerecht zu werden, werden mehr differenzierte arbeitsmarktfähige Ausbildungsberufe entwickelt.
- Für jugendliche Arbeitslose werden verstärkt arbeitsmarktfähige Qualifizierungsbausteine aus bestehenden Ausbildungsberufen angeboten.
- Schwer integrierbare Jugendliche erhalten eine intensive Betreuung durch das enge Zusammenwirken von schul-, bildungs-, arbeitsmarkt- und jugendpolitischen Trägern im
JobCenter.
- Das AusbildungsZeit-Wertpapier ist ein neues Instrument zur Finanzierung zusätzlicher Ausbildungsstellen. Es ist ein zweck- und personengebundenes Wertpapier, das dem Inhaber eine Ausbildung garantiert.
- Die Umsetzung erfolgt über eine gemeinnützige lokal oder regional organisierte Stiftung.
- Die Finanzierung erfolgt über ein Rabattkartensystem, den Erwerb des AZWP, Zuschüsse und Spenden für Kapitalstock und Maßnahmen. Die Beiträge zur Finanzierung der AusbildungsZeit-Wertpapiere unterliegen der Freiwilligkeit; es findet keine Umlagefinanzierung statt.
- Inhabern des "AusbildungsZeit-Wertpapiers" wird über eine mündelsichere Anlage am Kapitalmarkt eine Ausbildungsfinanzierung garantiert. Förderung älterer Arbeitnehmer und "BridgeSystem"
- In Anbetracht der demografischen Entwicklung ist die Förderung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer eine wichtige Aufgabe der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Deutschland und in der Europäischen Union. Dazu ist der Verbleib in Beschäftigung
zu sichern und zu fördern. Gleichzeitig gilt es, mit der nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit Älterer ehrlich und verantwortungsvoll umzugehen und für diese Menschen Perspektiven aufzuzeigen. Daher werden zwei komplementäre Wege vorgeschlagen: Verbleib im Beschäftigungssystem durch die Lohnversicherung oder Ausstieg aus dem Arbeitslosengeldbezug oder Ausstieg der Betreuung durch das JobCenter durch das BridgeSystem.
- Die Lohnversicherung ergänzt die bisherige Arbeitslosenversicherung: Sie ersetzt älteren Arbeitslosen (ab 55 Jahre) für die ersten Jahre nach einer Entlassung einen Teil des Einkommensverlustes in einer niedriger bezahlten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Leistung kann mit Lohnkostenzuschüssen an den Arbeitgeber kumuliert werden.
- Zusätzlich werden Anreize geschaffen, damit ältere Arbeitslose integriert werden. Nehmen
Ältere eine neue Beschäftigung auf, wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung für diese Personen gesenkt. Die Möglichkeiten der befristeten Beschäftigung Älterer werden erweitert.
- Das BridgeSystem ermöglicht vorübergehend ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitslosengeldbezug oder Ausstieg aus der Betreuung durch das JobCenter. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ab 55 Jahren) werden auf eigenen Wunsch aus der Betreuung des JobCenters entlassen. Sie erhalten statt des Arbeitslosengeldes eine kostenneutral errechnete monatliche Leistung und den vollen Schutz der Sozialversicherung. Dadurch kann das JobCenter seine Vermittlungsbemühungen stärker auf Personen konzentrieren, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
- Das BridgeSystem wird so ausgestaltet, dass der Arbeitslosenversicherung keine Mehrkosten
entstehen. Es wird angesichts der absehbaren demografischen Entwicklung stufenweise zurückgeführt.
- Die Teilnehmer am BridgeSystem werden in der künftigen Arbeitsmarktstatistik transparent ausgewiesen.
Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
- Das Nebeneinander zweier Sozialleistungssysteme führt zu erheblichem Verwaltungsaufwand und Intransparenz. Mangelnde Abstimmung und Verantwortlichkeit bei den Eingliederungsbemühungen können das Tempo der Vermittlung in Arbeit beeinträchtigen. Um diese Schnittstellen künftig weitgehend zu vermeiden, wird jeder, der Leistungen bezieht, nur noch von einer einzigen Stelle betreut und erhält eine einzige Leistung. Künftig gibt es drei Leistungen:
- Das Arbeitslosengeld I ist die beitragsfinanzierte originäre Versicherungsleistung. Die
Ansprüche entsprechen in Höhe und Dauer im Grundsatz dem bisherigen Regelwerk. Die Verantwortung bleibt bei der [BA-neu]. Die Betreuung erfolgt im JobCenter.
- Das Arbeitslosengeld II ist eine steuerfinanzierte bedürftigkeitsabhängige Leistung zur
Sicherung des Lebensunterhalts der arbeitslosen erwerbsfähigen Personen im Anschluss an den Bezug von oder bei Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld
I. Die Bezieher von Arbeitslosengeld II sind in die Sozialversicherung einbezogen Die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld II ist nicht begrenzt. Die Verantwortung liegt bei der [BA-neu]. Die Betreuung erfolgt ebenso im JobCenter.
- Das Sozialgeld entspricht der bisherigen Sozialhilfe für nicht erwerbsfähige Personen. Die Verantwortung bleibt bei den Sozialämtern.
- Es wird eine Signaturkarte für den Abruf von Verdienst- und Arbeitsbescheinigungen durch die jeweils zuständige Stelle (z. B. [AA-neu]) entwickelt. Künftig hinterlegt der Arbeitgeber
die Arbeitsbescheinigung mit Einverständnis des Arbeitnehmers bei einem Dritten, der die Daten in elektronischer Form zentral speichert. Der Einsatz der Signaturkarte wird zu einer erheblichen Kostensenkung im Bereich der Verwaltung und der Unternehmen führen.
- Die Berechnung und Verwaltung von Leistungen wird vereinfacht durch: Berechnung der Leistung auf der Grundlage des Durchschnittslohnes der letzten 12 Monate, Verzicht auf die jährliche Anpassung des Bemessungsentgeltes, Pauschalierung, Zusammenfassen und Neuabgrenzung von Leistungen und Aufhebung der Pflicht zur Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises.
Der Gesetzgeber und die [BA-neu] prüfen weitere MMöglichkeiten der Vereinfachung und setzen diese zügig um.
Kein Nachschub für Nürnberg! Beschäftigungsbilanz - Bonussystem für Unternehmen
- Alle Unternehmen sind aufgefordert, ihrer Verantwortung für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen gerecht zu werden und alle betrieblichen Atmungsinstrumente, z.B. flexible Arbeitszeitmodelle, zu nutzen, um Entlassungen soweit wie möglich zu vermeiden.
- Die JobCenter und die KompetenzCenter unterstützen Unternehmen hierbei und bieten die Dienstleistung einer "Beschäftigungsberatung" an. Die Beschäftigungsberatung erstreckt sich auf alle Handlungsfelder, die sich modernen Unternehmen heute im Bereich des Arbeitsrechts und der Gestaltung betrieblicher Arbeitsbedingungen eröffnen.
- Durch freiwillig erstellte Beschäftigungsbilanzen bringen Unternehmen ihre soziale Verantwortung zum Ausdruck. Soziale Verantwortung heißt hier: Beschäftigung schaffen und sichern. Die Beschäftigungsbilanz gibt Aufschluss über Struktur und Entwicklung der Belegschaft (Qualifikationsprofil, Anteil temporärer Beschäftigung, Mobilität und Flexibilitätskennziffern).
- Die Beschäftigungsbilanz wird als Ansatzpunkt für die Beschäftigungsberatung durch die JobCenter oder KompetenzCenter genutzt.
- Unternehmen mit einer positiven Beschäftigungsentwicklung erhalten einen Bonus in der Arbeitslosenversicherung. Gleiches gilt für Unternehmen, die Arbeitsplätze aktiv sichern und ihre Beschäftigung halten. So werden Anreize zur Beschäftigungsförderung und -sicherung geschaffen.
- Bei der Umsetzung des Bonussystems ist neben einer einfachen, unbürokratischen Messung, die sich an der Entwicklung der Beitragssumme des Unternehmens zur Arbeitslosenversicherung ausrichtet, auf die Unterschiede von Klein- und Mittelunternehmen sowie Großunternehmen zu achten.
Aufbau von PersonalServiceAgenturen (PSA) Betriebsnahe Weiterbildung - Integration schwer Vermittelbarer
- Die PersonalServiceAgentur (PSA) ist ein wirkungsvolles Instrument zum Abbau der Arbeitslosigkeit.
Ziel der PSA ist es, Einstellungsbarrieren zu überwinden und Arbeitslose mit einer neuen Form vermittlungsorientierter Arbeitnehmerüberlassung schnell wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren ("Klebeeffekt").
- Als eigenständige Organisationseinheiten erbringen PSA Dienstleistungen für und im Auftrag des [AA-neu]. Sie sind in tarifliche Strukturen eingebunden. Je nach örtlichen Gegebenheiten kann die PSA entweder von anderen Dienstleistern, in gemeinsamer Trägerschaft mit Privaten oder vom [AA-neu] als Business Unit in privater Rechtsform betrieben werden. Wo immer möglich, streben [AA-neu] eine Lösung durch Einschaltung Dritter an. PSA stehen im Wettbewerb mit privaten Dritten und Kooperieren insbesondere dort, wo private Dienstleister über spezielle Marktkenntnisse verfügen.
- Das JobCenter nimmt weiter die Kernaufgaben der [BA-neu] und zusätzlich die Beratung der bisherigen erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger wahr. Dagegen ist der neue Aufgabenschwerpunkt der PSA die vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung.
- Die Verpflichtung zur Aufnahme einer Beschäftigung in der PSA ergibt sich für den Arbeitslosen gemäß der Regelungen der Neuen Zumutbarkeit. Eine Ablehnung ist mit leistungsrechtlichen Konsequenzen verbunden. Die Entscheidung über die Einstellung von Arbeitslosen obliegt der PSA. Ein Zielgruppenmix wird durch die Vertragsgestaltung mit dem [AA-neu] sichergestellt.
- Arbeitslose sind mit Vertragsabschluss mit der PSA sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Während der Probezeit, die bei Bewährung verkürzt werden kann, erhalten sie einen Nettolohn in Höhe des Arbeitslosengeldes, anschließend den tariflich vereinbarten PSA-Lohn. Wechselt ein Arbeitnehmer in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis, erhält er den dort üblichen Lohn.
- Über die PSA werden Coachingmaßnahmen zur Unterstützung der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt und betriebsnahe Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht.
- Eine PersonalServiceAgentur kann - wie Zeitarbeitsfirmen auch - nur dann effektiv arbeiten, wenn Beschränkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) nicht gelten.
Daher ist eine gesetzliche Aufhebung - unter dem Vorbehalt, dass Tarifverträge abgeschlossen werden - vorzusehen.
Neue Beschäftigung und Abbau von Schwarzarbeit durch "Ich-AG" und "Familien-AG" mit vollwertiger Versicherung Mini-Jobs mit Pauschalabgabe und Abzugsfähigkeit von privaten Dienstleistungen
- Mit den beiden neuen Instrumenten Ich-AG und Mini-Job werden neue Wege zur Bewältigung des Problems der Schwarzarbeit aufgezeigt. Das Konzept der Ich-AG zielt auf die Reduzierung der Schwarzarbeit Arbeitsloser, die Mini-Jobs auf die Reduzierung der Schwarzarbeit bei Dienstleistungen in Privathaushalten.
- Bei der Ich-AG handelt es sich um eine Vorstufe zu einer vollwertigen Selbständigkeit. Arbeitslose erhalten als Anreiz für die Anmeldung einer Ich-AG für drei Jahre Zuschüsse vom [AA-neu], die sich an der Höhe des Arbeitslosengeldes und der vom [AAneu] entrichteten
Sozialversicherungsbeiträge orientieren, zeitlich gestaffelt sind und von der Einkommenshöhe
der Ich-AG abhängen.
- Alle Einnahmen der Ich-AG unterliegen einer Bauschalbesteuerung von 10%. Die Verdienstgrenze
der Ich-AG liegt bei 25000 Euro. Es besteht volle Sozialversicherungspflicht.
- Kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe haben die Möglichkeit, die Leistungen der Ich-AG maximal im Verhältnis 1:1 regulärer Arbeitnehmer zu Ich-AG-Inhaber in Anspruch zu nehmen. In Privathaushalten gelten dagegen keine Beschränkungen. Die Familien-AG ist eine Erweiterung auf mitarbeitende Familienmitglieder.
- Um auch solche Einkünfte aus Schwarzarbeit zu legalisieren, die sich nicht zu einer selbständigen Beschäftigung transferieren lassen, wird die Verdienstgrenze für Mini-Jobs für Dienstleistungen in privaten Haushalten auf 500 Euro angehoben und der Beitragseinzug für geringfügige Beschäftigungen vereinfacht. Die Einkünfte unterliegen einer Sozialversicherungspauschale von 10%. Sämtliche von einer Person angemeldeten Mini-Jobs dürfen 500 Euro nicht überschreiten. Die Regelung zu Mini-Jobs gilt für Arbeitslose und Nichterwerbstätige.
- Sowohl Ich-AG und Familien-AG als auch die Mini-Job-Inhaber werden zukünftig vor allem von Privathaushalten beauftragt, die vorher Schwarzarbeiter beschäftigt haben. Daher wird Privathaushalten für die Beauftragung von haushaltsnahen Dienstleistungen die Möglichkeit des Abzugs von der Steuerschuld eingeräumt, so dass sich Schwarzarbeit nicht mehr lohnt.
Personal - Transparentes Controlling - Effiziente IT-Unterstützung aller Prozesse
- Organisation und Steuerung - Selbstverwaltung
- Der durch die Vision eingeleitete Wandel und die Neuorientierung der [BA-neu] bedarf eines neuen Leitbildes als Handlungsleitfaden für jeden Mitarbeiter bei der täglichen Arbeit.
- Die strategische und organisatorische Ausrichtung der [BA-neu] muss ihre Entsprechung in einem neuen Personalkonzept finden.
- Innerhalb der [BA-neu] werden die Beschäftigungsverhältnisse neu gestaltet. Es wird
ein einheitliches Dienstrecht eingeführt. Der Umbau erfordert die Ausarbeitung von Übergangsregelungen
für alle Mitarbeiter, die u.a. den Kriterien sozialverträglich, finanziell ausgleichend und fair genügen und in einem "BAReformgesetz" verankert werden.
- Zukünftig werden die [AA-neu] nicht mehr über eine detaillierte Inputsteuerung (Mittelabfluss als Steuerungsprozess), sondern über vereinbarte oder vorgegebene Ergebnisse gesteuert.
- Die Controllingaufgaben werden künftig ausschließlich von der Zentrale und den [AAneu] wahrgenommen. Während die Zentrale ihre Aufgaben auf das strategische Controlling
fokussiert, wird in den [AA-neu] vor dem Hintergrund der strategischen Zielsetzungen das operative Controlling durchgeführt.
- Die zukünftige IT wird alle Geschäftsprozesse durchgängig unterstützen, eine bundesweit verfügbare und einheitliche Datenhaltung für alle Fachanwendungen gewährleisten sowie einen öffentlichen Zugang zu Informationen und Dienstleistungen der [BA-neu] über Internet (e-government) und Selbstinformationseinrichtungen zur Verfügung stellen.
- Die Aufbauorganisation der [BA-neu] wird künftig zweistufig sein. Mit der Zentrale an der Spitze der Organisation wird neben den [AA-neu] (181), die über die JobCenter den lokalen Kundenbedarf bedienen, in jedem Bundesland ein KompetenzCenter mit eigenständigen
operativen Aufgaben im Bereich der Beschäftigungsförderung und Beschäftigungsentwicklung eingerichtet.
- Organe der [BA-neu] sind auf der Bundesebene der Vorstand und der Aufsichtsrat und auf der Ebene der örtlichen [AA-neu] die Geschäftsführung und der Beirat.
Umbau der Landesarbeitsämter zu KompetenzCenter für neue Arbeitsplätze und Beschäftigungsentwicklung
Start mit den neuen Bundesländern - Um das Ziel der Vollbeschäftigung zu erreichen, müssen arbeitsmarkt-, wirtschafts- und sozialpolitische Initiativen koordiniert werden. Daher wird ein neues Instrumentarium geschaffen, das einen wirksameren Beitrag zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und zur Entwicklung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten leistet.
- Die Landesarbeitsämter werden deshalb zu KompetenzCenter umgewandelt, deren beschäftigungspolitische
Aufgaben steuerfinanziert sind.
- Im Sinne einer Vernetzung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik ersetzen KompetenzCenter nicht lokale Initiativen, sondern koordinieren diese auch über Verwaltungsgrenzen hinweg und bieten Ländern, Kommunen, Unternehmen, Kammern komplementäre Lösungen
und Ressourcen an. Sie nutzen ihre arbeitsmarktpolitische Kompetenz für folgende Aufgaben:
- Sie sind Hauptansprechpartner für große Unternehmen (Key Account Management), unterstützen die JobCenter bei der Beratung von Klein- und Mittelunternehmen (Beschäftigungsberatung, Unterstützung bei Neuansiedlungen, Wachstumsinitiativen und Existenzgründungsberatung),
sind Verbindungsstelle zu Landesregierungen, koordinieren überregionale Qualifizierungsprogramme, betreiben Trend- und regionale Arbeitsmarktforschung.
- Die KompetenzCenter stellen Transparenz am Weiterbildungsmarkt her, indem sie Träger
der beruflichen Weiterbildung und deren Angebote zertifizieren. Sie ermitteln drohende Qualifikationsengpässe und konzipieren geeignete Rahmenprogramme.
- Die KompetenzCenter bauen einen Consultingbereich auf, dessen Teams die JobCenter
bei der operativen Umsetzung beschäftigungswirksamer Maßnahmen beraten.
- In Regionen mit klarem Profil und einer konsequenten Cluster- Strategie wird eine deutlich höhere Wachstumsdynamik und in der Folge durch Gründung, Ansiedlung und Bestandspflege eine überdurchschnittliche Schaffung von Arbeitsplätzen erreicht. Der Start erfolgt
in den neuen Bundesländern, da gerade dort eine zeitnahe forcierte Zusammenarbeit mit den Akteuren der Wirtschaftspolitik zur Entwicklung wachstumsdynamischer Cluster Priorität besitzt.
Finanzierung der Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit
- Mit dem Konzept des JobFloaters wird die Finanzierung von Arbeitslosigkeit durch die Finanzierung von Arbeit ersetzt. Stellt ein Unternehmen einen Arbeitslosen nach Ablauf der
Probezeit dauerhaft ein, erhält das Unternehmen die Option auf ein Finanzierungspaket in Form eines Darlehens. Dieses Angebot gilt für kleine und mittlere Unternehmen sowohl in
den alten als auch in den neuen Ländern.
- Der Jobfloater kann allen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, die einen neuen Arbeitsplatz schaffen und über die entsprechende Bonität verfügen.
- Mit einem JobFloater in Höhe von 100 Tsd. Euro (50 Tsd. Euro Förderkredit, 50 Tsd. Euro Nachrangdarlehen) und einer Vergabe für 100 Tsd. Arbeitnehmer pro Jahr ergäbe sich ein
Finanzierungsbedarf von 10 Mrd. Euro pro Jahr.
- Die Wirksamkeit der einzelnen Innovationsmodule auf die Senkung der Arbeitslosigkeit lässt sich nicht exakt berechnen. Dennoch lassen sich Bandbreiten grob einschätzen und in plausible Zielgrößen gießen. Im Ergebnis zeigt sich, dass das ehrgeizige Ziel, in den nächsten drei Jahren 2 Millionen Arbeitslose in Lohn und Brot zu bringen, im Bereich dieser Bandbreiten liegt.
- Die Hebelwirkung auf die Reduzierung der Arbeitslosigkeit ist am größten, wenn sie vor allem den Menschen hilft, denen Langzeitarbeitslosigkeit droht. Auf diese Gruppe zielt die PSA. Alle Maßnahmen müssen jedoch ineinander greifen und nicht nur an der Dauer, sondern auch an der Minderung des Arbeitslosenzugangs ansetzen ("kein Nachschub für Nürnberg").
- Eine Senkung der Arbeitslosen um 2 Millionen bringt nach heutigen Maßstäben gerechnet
einen Einspareffekt von 19,6 Mrd. Euro bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe. Ein
Teil dieser Einsparung wird für die Förderung der Beschäftigung in Ich- oder Familien-AG und in den PSA verwendet. Weitere Umschichtungen bei den Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik zugunsten effektiver Maßnahmen (etwa betriebsnahe Qualifizierung) bringen weitere Effizienzgewinne.
- Die Reduzierung der Arbeitslosigkeit kommt nicht nur den Beitragszahlern, sondern auch allen Steuerzahlern zugute. Zwei Drittel der Einsparungen entfallen auf die Beitragszahler und ein Drittel auf den Steuerzahler. Die Einbeziehung der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger
in die JobCenter und die PSA kommt insbesondere den Kommunen zugute, welche die eingesparten Mittel dringend für beschäftigungsschaffende Investitionen benötigen.
Beitrag der "Profis der Nation" - Masterplan Projektkoalition folgt Bündnis für Arbeit
- Es ist nicht damit getan, die Lösung des Problems alleine den Politikern, den Gewerkschaften, den Unternehmen oder gar den Arbeitslosen zu überlassen. Vielmehr ist jeder gefordert, sich auf sein spezifisches Können und auf seine Stärken zu konzentrieren und mit anzupacken, wo immer es geht.
- Es sind alle Profis der Nation mit unterschiedlichen Beiträgen gefordert:
- 11 000 Vollzeitpolitiker in Bund, Land und Gemeinden
- 90 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit
- 1,7 Millionen Unternehmerinnen und Unternehmer - Managerinnen und Manager
- 80 000 Funktionsträgerinnen und -träger in den Gewerkschaften - Betriebsräte
- 72 000 Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände
- 1 318 000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
- 1 868 000 Lehrkräfte an Schulen, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
- 53 000 Geistliche
- 545 000 Vereine
- 89 000 Journalistinnen und Journalisten
- 260 000 Künstler
- 60 000 Verantwortliche der sozialen Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege
- 800 000 Arbeitsloseninitiativen und Selbsthilfegruppen.
- Mit der Allianz der Profis wird eine Koalition für ein flächendeckendes Netzwerk von konkreten Projekten gebildet.
- Die Arbeitslosigkeit wird durch ein Mosaik von Projekten in vielen Bausteinen in ganz Deutschland abgebaut.

Blätter für deutsche und internationale Politik 10/2002