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Vorbildlich: militärische Strafverteidigung

Mit Runderlass vom 24. Oktober 2008 gilt nun mehr, dass Vater Staat die Kosten der strafrechtlichen Verteidigung für Bundeswehrangehörige trägt, die wegen einer dienstlichen Tätigkeit im Ausland einer Straftat gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit verdächtig sind.

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